Für Rentner außerhalb der Europäischen Union – vor allem Briten nach dem Brexit – gibt es einen klaren Weg, um ganzjährig an der Costa Blanca zu leben: das nicht-gewinnorientierte Visum. Es erlaubt, in Spanien zu wohnen, ohne einer Arbeit nachzugehen, und ist der übliche Weg für alle, die ihr Ferienhaus in einen dauerhaften Wohnsitz umwandeln möchten. Voraussetzungen, Zahlen und Ablauf klar erklärt.
Vorab: Brauchen Sie es überhaupt?
Bürger der EU, Norwegens, Islands, Liechtensteins und der Schweiz benötigen kein Visum: Es reicht die Registrierung als EU-Bürger (mit Nachweis über finanzielle Mittel und Krankenversicherung). Das nicht-gewinnorientierte Visum richtet sich an Staatsangehörige aus Drittstaaten – auch das Vereinigte Königreich – die länger als 90 Tage pro Halbjahr in Spanien bleiben wollen, wie es die Schengen-Regelung erlaubt.
Die entscheidenden Voraussetzungen
Finanzielle Mittel
Sie müssen ein Einkommen oder Ersparnisse nachweisen, die dem 400 % des jährlichen IPREM entsprechen (rund 28.800 € jährlich nach aktuellen Werten) für den Antragsteller plus zusätzlich 100 % für jede weitere unterhaltsberechtigte Person. Akzeptiert werden Renten, Mieteinnahmen, Kapitalanlagen oder ausreichendes Bankguthaben; nicht akzeptiert wird eine Arbeitsaufnahme, da dieses Visum ausdrücklich keine Erwerbstätigkeit erlaubt (die Verwaltung Ihres Vermögens oder der Erhalt von Auslandseinkünften ist jedoch gestattet).
Private Krankenversicherung
Eine Krankenversicherungspolice mit vollständiger Absicherung in Spanien, von einer hierzulande zugelassenen Versicherungsgesellschaft, in der Regel ohne Zuzahlungen oder relevante Ausschlussfristen. Pensionistenabkommen (wie das europäische S1) folgen eigenen Regeln; für den Standard-Visumsantrag ist eine private Police erforderlich.
Weitere Unterlagen
Führungszeugnis der letzten Jahre, beglaubigt und übersetzt, ärztliches Attest, Antragsformular und Gebühren sowie Nachweis einer Unterkunft in Spanien – hier stärkt Ihr Eigenheim (oder der in Arbeit befindliche Kauf) den Antrag.
Wo und wie wird beantragt
Immer beim spanischen Konsulat in Ihrem Wohnsitzland – eine Beantragung von Spanien aus als Tourist ist nicht möglich. Nach Erteilung des Visums reisen Sie ein, erhalten Ihre TIE (Ausländerausweis) und die erste Genehmigung gilt ein Jahr, danach Verlängerung jeweils um zwei Jahre (2+2) bis zur langfristigen Aufenthaltsgenehmigung nach fünf Jahren.
Der steuerliche Punkt, den niemand beim Träumen erzählt
Wer sich mehr als 183 Tage im Jahr in Spanien aufhält, gilt als steuerlicher Einwohner: Sie müssen hier Ihr weltweites Einkommen versteuern (mit Doppelbesteuerungsabkommen, die je nach Land die Belastung mindern). Das ist nicht unbedingt ungünstig – aber sollte vor dem Umzug bedacht und geplant werden, nicht danach. Wir behandeln das ausführlich in unserer Steuerlichen Wohnsitz in Spanien-Leitfaden.
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