Kommunale Wertsteigerungssteuer beim Verkauf einer Immobilie: Wie sie berechnet wird und wann sie NICHT gezahlt wird
Die kommunale Wertsteigerungssteuer (offiziell IIVTNU) ist die am meisten missverstandene Steuer beim Immobilienverkauf. Sie wird an die Stadt gezahlt, nicht an das Finanzamt, und seit der Reform gibt es eine Neuerung, die viele Eigentümer nicht kennen: Wer beim Verkauf keinen Gewinn erzielt, zahlt auch keine Steuer. Wir erklären, wie sie berechnet wird, wann sie fällig ist und wann nicht.
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