Nicht jede Erbschaft ist ein Geschenk. Eine Immobilie mit ausstehendem Hypothekendarlehen, Schulden des Verstorbenen, Gemeinschaftsbeiträgen oder sogar besetzt kann die Erbschaft zu einem Problem machen. Bevor Sie irgendetwas unterschreiben, sollten Sie die drei rechtlichen Möglichkeiten und ihre Folgen verstehen: annehmen, annehmen mit Sicherheitsnetz oder eine Erbschaft mit Immobilie ablehnen.
Zunächst: Die Erbschaft ist ein Komplettpaket
Man kann das Haus nicht erben und gleichzeitig die Schulden ablehnen: Vermögen und Verbindlichkeiten werden gemeinsam akzeptiert oder abgelehnt. Deshalb ist der erste Schritt ein Inventar: Wie viel ist die Immobilie zum Marktpreis wert, wie hoch ist die noch offene Hypothek, welche Schulden bestehen (Hausgemeinschaft, Finanzamt, Kredite) und welche Kosten entstehen bei der Abwicklung?
Option 1: Reine und einfache Annahme
Dies ist der übliche Weg, wenn die Zahlen eindeutig positiv sind. Achtung: Sie haften mit Ihrem gesamten Vermögen für die Schulden der Erbschaft, wenn die Verbindlichkeiten das Erbe übersteigen. Annehmen kann auch stillschweigend erfolgen: Die Nutzung des Hauses, ein Verkauf oder die Verfügung über Vermögenswerte des Verstorbenen kann als Annahme gelten, auch wenn nichts unterschrieben wurde.
Option 2: Annahme unter Inventarvorteil
Die vorsichtige Option bei Unsicherheiten: Sie nehmen an, aber Ihre Haftung ist auf das beschränkt, was Sie erhalten; Ihr persönliches Vermögen bleibt geschützt. Dies wird notariell mit einem genauen Inventar von Vermögen und Schulden formalisiert und unterliegt strengen Fristen, deshalb sollte man zügig handeln.
Option 3: Ablehnung
Die Ablehnung erfolgt notariell, ist kostenlos, vollständig (eine teilweise Ablehnung ist nicht möglich) und unwiderruflich. Zwei wichtige Hinweise: Wenn Sie "zugunsten" einer bestimmten Person ablehnen, wird dies steuerlich so behandelt, als ob Sie angenommen und geschenkt hätten (zwei Steuern); die reine Ablehnung ist die reine und einfache Form. Ihr Anteil verschwindet nicht: Er geht an den nächsten in der Erbfolge, oft Ihre eigenen Kinder, die bei Minderjährigkeit die gerichtliche Erlaubnis benötigen, um ebenfalls abzulehnen. Eine Ablehnung ohne Absprache mit der Familie verlagert das Problem nur.
Typischer Fall: Haus mit Hypothek
Eine Hypothek auf der Immobilie bedeutet nicht automatisch ein schlechtes Erbe. Wenn das Haus 180.000 € wert ist und noch 60.000 € Darlehen offenstehen, bleibt ein Nettovermögen von 120.000 €: Sie nehmen an, verkaufen, löschen die Hypothek beim Notar und teilen den Rest. Eine Ablehnung lohnt nur, wenn die Gesamtschulden den tatsächlichen Wert der Vermögenswerte übersteigen, und das lässt sich ohne Marktbewertung des Hauses nicht sicher sagen.
Wie man klug (und rechtzeitig) entscheidet
Die Entscheidung basiert auf Zahlen, nicht auf Intuition: Lassen Sie eine echte Bewertung der Immobilie erstellen, addieren Sie Schulden und Kosten und vergleichen Sie die Szenarien. Und überschreiten Sie keine Fristen: Die sechsmonatige Steuerfrist läuft, auch während Sie entscheiden, und eine notarielle Aufforderung kann Sie innerhalb von 30 Tagen zu einer Entscheidung zwingen.
Bei Mayrasa unterstützen wir Sie in dem Bereich, den wir am besten kennen: Wie viel ist die Immobilie wirklich wert und was würde beim Verkauf herauskommen. Über unsere Immobilienberatung vermitteln wir Ihnen die passenden Fachleute für den Rest. Mit den Zahlen vor Augen ist die Entscheidung fast immer klar.


