Als Nichtansässiger verkaufen: die 3%-Einbehaltung und wie man sie zurückbekommt
Wenn Sie eine Immobilie in Spanien verkaufen und hier nicht steuerlich ansässig sind, gibt es eine Zahl, die Sie vor der Unterschrift kennen sollten: 3 %. Der Käufer ist verpflichtet, die 3%-Einbehaltung für Nichtansässige vom Verkaufspreis vorzunehmen und an die Hacienda als Anrechnung auf Ihre Steuerschuld abzuführen. Es ist keine Zusatzsteuer: […]
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