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Wie man die NIE zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Spanien erhält

Das ist das wichtigste Dokument bei jeder Immobilien-Transaktion mit Ausländern und oft Quelle für viele Terminverluste: die NIE zum Kauf (oder Verkauf) einer Immobilie in Spanien. Ohne sie wird keine Urkunde unterschrieben, kein Konto normal eröffnet und keine Steuer für die Transaktion gezahlt. Hier erfahren Sie genau, was es ist, die drei Wege […]

Wie man die NIE zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Spanien erhält

Es ist das erste Dokument bei jeder Immobilien-Transaktion mit Ausländern und das, das die meisten Termine kosten lässt: die NIE zum Kauf (oder Verkauf) einer Immobilie in Spanien. Ohne sie wird keine Urkunde unterschrieben, kein Konto auf normale Weise eröffnet und keine Steuer der Transaktion bezahlt. Hier erfahren Sie genau, was es ist, die drei Wege, sie zu erhalten, und die Fehler, die Transaktionen verzögern.

Was ist die NIE (und was nicht)

Die Número de Identidad de Extranjero ist eine persönliche, einmalige Steueridentifikationsnummer, die den Ausländer gegenüber der spanischen Verwaltung identifiziert. Sie ist weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitserlaubnis: sie dient nur der Identifikation. Sie benötigen sie zum Kaufen, Verkaufen, Vererben, Hypothekieren, zum Vertragsabschluss von Versorgungsverträgen und für jede Steuererklärung. Die Nummer ist, einmal vergeben, für immer Ihre – obwohl die Papierbescheinigung in manchen Fällen ein Verfallsdatum hat.

Die drei Wege, sie zu erhalten

1. Persönlich in Spanien

Termin in der Polizeistation der Policía Nacional (Ausländerabteilung), Formular EX-15, Reisepass, Nachweis des Grundes (zum Beispiel Anzahlungs- oder Reservierungsvertrag) und Gebühr Modell 790-012. In Regionen mit hoher Nachfrage wie der Provinz Alicante kann der Termin lange dauern: Beantragen Sie ihn sobald der Kauf ernst wird.

2. Im spanischen Konsulat Ihres Landes

Gleiche Unterlagen, ohne zu reisen. Die Bearbeitungszeiten variieren stark je nach Konsulat (von Tagen bis Wochen), aber dies ist der bequeme Weg, den Kauf von zu Hause aus zu planen.

3. Über einen Vertreter in Spanien

Mit einer notariellen Vollmacht kann ein Verwalter oder Anwalt Ihre NIE in Ihrem Namen beantragen. Das ist der Standardweg bei aus der Ferne durchgeführten Kaufverträgen und wird von uns regelmäßig mit internationalen Käufern und Verkäufern genutzt.

Fehler, die zu Verzögerungen der Urkundentermine führen

Die NIE „aufschieben bis zum Schluss“ (Termin kommt nicht, Notar aber schon); die NIE mit einer Aufenthaltsgenehmigung verwechseln (für den Kauf müssen Sie nicht in Spanien wohnen); das Originalzertifikat verlieren (es kann neu ausgestellt werden, aber das dauert); und bei Paaren nur eine NIE beantragen, wenn beide kaufen: Jede Person braucht ihre eigene NIE, auch bei Erbschaften – jeder Erbe die eigene.

Und beim Verkauf oder Vererben?

Ebenso unerlässlich: Der ausländische Verkäufer benötigt sie zur Beurkundung und zur Abrechnung seiner Steuern (inklusive 3% Einbehalt wenn er keinen Wohnsitz hat), und der Erbe, um die Erbschaft zu übernehmen. Ist Ihre NIE schon viele Jahre alt, bleibt die Nummer gültig; finden Sie das Dokument oder beantragen Sie rechtzeitig ein Duplikat.

Bei Mayrasa ist die NIE fest in den Prozess integriert: Wenn Sie bei uns verkaufen oder kaufen, koordinieren wir die NIE und den gesamten Papierkram über unsere Immobilienberatung, damit kein Schritt Ihre Transaktion verzögert – auch mit Vollmacht und ohne Reiseaufwand. Die NIE wird am ersten Tag beantragt, nicht in der letzten Woche.