Energetische Sanierungsmaßnahmen an Ihrem Wohnhaus senken nicht nur die Rechnungen, sondern können auch Ihre Steuern mindern. Wir erläutern die Abzüge für Energieeffizienz sowie weitere steuerliche Vorteile dieser Maßnahmen, einschließlich der von Finanzamt geforderten Voraussetzungen, um diese nicht zu verlieren.
Die Einkommensteuerabzüge für Verbesserungsmaßnahmen
Der Staat wendet drei Abzugsstufen an, je nach Umfang der Maßnahme: 20 % der Investitionskosten, wenn Sie den Heiz- und Kühlenergiebedarf Ihres Hauptwohnsitzes (oder als solcher vermieteten Objekts) um mindestens 7 % reduzieren; 40 %, wenn Sie den Verbrauch an nicht erneuerbarer Primärenergie um mindestens 30 % verringern oder eine Energieeffizienzklasse A oder B erreichen; und 60 % bei energetischer Gebäudesanierung auf Gesamtgebäudeniveau. Jede Stufe hat eine jährliche Höchstbasis. Diese Abzüge wurden für aufeinanderfolgende Jahre verlängert, prüfen Sie daher ihre Gültigkeit für das Jahr Ihrer Maßnahme.
Die entscheidende Voraussetzung: die beiden Energiezertifikate
Der Abzug wird nicht durch Rechnungen, sondern durch zwei Energiezertifikate nachgewiesen: eines vor der Maßnahme und ein weiteres danach, das die geforderte Verbesserung belegt. Ohne das Anfangszertifikat gibt es keinen Abzug, egal wie hervorragend die Maßnahme ist. Reihenfolge: Erst das Zertifikat vor der Maßnahme, dann die Arbeiten, danach das Endzertifikat; Zahlungen sollten stets per Überweisung oder Karte erfolgen (Barzahlung ist nicht abzugsfähig).
Weitere steuerliche Vorteile der Maßnahme
Mehrwertsteuer 10 % bei Renovierungs- und Instandsetzungsarbeiten am Wohnhaus, sofern die üblichen Voraussetzungen erfüllt sind (Privatperson, Wohnhaus älter als 2 Jahre, Materialkosten unterhalb der Grenze). Kommunale Ermäßigungen: Viele Gemeinden senken die Baugenehmigungsgebühr (ICIO) und gewähren nach Installation von Photovoltaik für Eigenverbrauch oder Effizienzsteigerungen jahrelange Ermäßigungen bei der Grundsteuer (IBI) – diese sind beim Rathaus zu beantragen und unterscheiden sich stark zwischen Torrevieja, Orihuela und Guardamar. Zudem gibt es direkte Förderungen auf regionaler Ebene, die wir in unserem Leitfaden zu Fördermitteln für energetische Sanierung in der Valencianischen Gemeinschaft erläutern (Hinweis: der geförderte Betrag darf nicht gleichzeitig abgezogen werden).
Lohnt sich das steuerlich?
Kombiniert man Abzüge, ermäßigte Mehrwertsteuer und Ermäßigungen, kann die tatsächliche Kostenbelastung für eine gut geplante energetische Sanierung erheblich unter dem ursprünglichen Budget liegen – und die Immobilie gewinnt zugleich an Marktwert und Verkaufsargumenten. Wenn Sie planen, mittelfristig zu verkaufen, lesen Sie auch unsere Berechnung ob sich eine Effizienzklasse-Verbesserung vor dem Verkauf lohnt. Um den Wert Ihrer modernisierten Immobilie in Ihrer Region zu ermitteln, fordern Sie unsere kostenlose Bewertung an; und aus der Immobilienberatung erhalten Sie weitere Orientierung. Gut geplant zahlt sich Energieeffizienz doppelt aus: bei der Rechnung und beim Finanzamt.


