Du hast vor Jahren dein Haus an der Costa Blanca gekauft und jetzt ist der Moment gekommen, es zu verkaufen: Planänderung, Erbschaftsregelung oder einfach zur Liquiditätserhöhung. Ein Haus in Spanien als Ausländer zu verkaufen ist ein gut eingespielter Prozess, aber er hat Besonderheiten, die man vor dem Start kennen sollte – vor allem, wenn man nicht (mehr) in Spanien lebt (oder nie gelebt hat).
Was du in Ordnung haben musst
NIE aller Verkäufer (das gleiche, das du beim Kauf genutzt hast, ist ausreichend), Kaufurkunde, letzte gezahlte IBI (Grundsteuer), Bestätigung der Eigentümergemeinschaft, dass keine Rückstände bestehen, ein gültiges Energiezertifikat und, falls eine Hypothek besteht, die Schuldenbescheinigung zur Löschung der Belastung beim Notar. Wenn du nicht reisen kannst (oder willst) für die Unterschriften, erlaubt eine notarielle Vollmacht – ausgestellt von einem spanischen Notar oder einem Notar in deinem Land mit Apostille und Übersetzung – dass alles ohne deine Anwesenheit unterschrieben wird.
Die Steuern bei deinem Verkauf
Wenn du kein steuerlicher Einwohner in Spanien bist
Der Käufer behält 3 % des Kaufpreises als Vorauszahlung deiner Steuer ein (Modell 211) und du erklärst den tatsächlichen Gewinn mit 19 % über Modell 210 – falls der Einbehalt höher ist, erstattet die Finanzverwaltung dir die Differenz zurück. Außerdem wird die kommunale Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal) durch den Käufer als Verpflichteter abgeführt. Wir bieten zu beiden Steuern ausführliche Anleitungen an.
Wenn du in Spanien wohnst
Du versteuerst den Gewinn in deiner Einkommensteuererklärung (IRPF) wie jeder ansässige Steuerzahler (mit möglichen Befreiungen bei Wiederanlage in ein Hauptwohnsitz oder ab 65 Jahren) und zahlst die kommunale Wertzuwachssteuer direkt.
Das Geld aus dem Verkauf zurückführen
Der Kaufpreis wird ganz normal per Bankscheck oder Überweisung am Tag der Beurkundung gezahlt und kann ohne Einschränkungen in dein Heimatland transferiert werden: Spanien begrenzt den Geldtransfer aus einer legalen Immobilientransaktion nicht. Deine Bank (hier und dort) verlangt die Urkunde als Nachweis der Geldherkunft. Es empfiehlt sich, das spanische Konto erst nach Begleichung letzter Rechnungen und – falls du kein Steuerresident bist – erst nach Erhalt der möglichen 3 % Rückerstattung zu schließen.
Der größte Geldfaktor: wie verkauft wird
Dein wahrscheinlichster Käufer ist ebenfalls international, so wie du damals. Das belohnt denjenigen, der seine Immobilie mehrsprachig bewirbt, mit professioneller Fotografie und einer Betreuung, die Besichtigungen organisiert, auch wenn der Eigentümer 2.000 km entfernt ist. Und bestraft den klassischen Fehler des Fernverkäufers: den Preis einfach an den Kaufpreis plus eine runde Zahl zu koppeln statt an das, was der Markt heute in deiner Anlage zahlt.
Bei Mayrasa sind wir genau darauf spezialisiert: Wir verkaufen Häuser für internationale Eigentümer und managen den gesamten Prozess aus der Ferne – Bewertung, Vorbereitung, Schlüsselübergabe, Besichtigungen, Verhandlungen in deiner Sprache, Notar mit Vollmacht und koordinierte Steuerabwicklung. Erzähle uns deinen Fall in deiner Sprache und wir sagen dir, was dein Haus wert ist und welchen Nettoerlös du erwarten kannst.


